AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hotel loj

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der Fassung vom 15.11.2006, angepasst auf das Hotel loj.

Unternehmen: Oberreiter Tourismus GmbH
Gesellschafter: Joseph und Lena Oberreiter
Firmensitz: Stahlhammergasse 236, 5542 Flachau
Firmenbuchnummer: FN 495915 m
UID-Nummer: ATU 73567339

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Beherbergung im Hotel loj. Schriftliche Sondervereinbarungen sind möglich und haben Vorrang, ansonsten gelten diese Bestimmungen.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Beherberger: Oberreiter Tourismus GmbH (Hotel loj)
Gast: jede natürliche Person, die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt
Vertragspartner: jede natürliche oder juristische Person, die für sich oder andere eine Beherbergungsleistung bucht
Beherbergungsvertrag: Vertrag zwischen Hotel loj und dem Vertragspartner

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung und einer Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreis zustande. Die Anzahlung erfolgt binnen 7 Tagen ab Buchung. Bei nicht erfolgter Anzahlung wird das Zimmer, unabhängig einer bereits erhaltenen Buchungsbestätigung, ohne Nachfrist storniert. Die Anzahlung des Vertragspartners kann online über das Buchungstool oder per Überweisung an das Geschäftskonto der Oberreiter Tourismus GmbH erfolgen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Apartments und Chalet stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag sind Zimmer, Apartments und Chalet bis 10.00 Uhr freizugeben. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§ 5 Rücktritt durch den Vertragspartner oder den Beherberger

Stornokosten für den Vertragspartner

Bei Stornierung der Buchung bis 3 Monate vor Anreise fallen keine Kosten an.
2 Monate vor Anreise ist eine Stornogebühr von 70 % fällig.
1 Monat vor Anreise ist eine Stornogebühr von 90 % fällig.
1 Woche vor Anreise ist der gesamte Betrag fällig.
Stornierungen müssen schriftlich per Mail an info@loj-hotel.com erfolgen.

Rücktritt durch den Beherberger

Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Der Beherberger behält sich ebenfalls das Recht vor, eine Buchung bis 3 Monate vor Anreise zu stornieren.

§ 6 Ersatzunterkunft

Das Hotel loj ist in keinem Fall verpflichtet eine Ersatzunterkunft bereitzustellen. Ausnahmen sind unvorhergesehene Ereignisse, welche die Unterkunft unbewohnbar machen.

§ 7 Rechte des Gastes

Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

§ 8 Pflichten des Gastes

Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

§ 9 Rechte des Hotels

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu.

§ 10 Pflichten des Hotels

Das Hotel loj erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Standard und weist Sonderleistungen gesondert aus.

§ 11–12 Haftung

Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens.
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

§ 13 Tierhaltung

Tiere dürfen nicht im Hotel loj untergebracht werden. Bei Anreise mit Tieren storniert das Hotel loj die Buchung, während das gesamte Entgelt vom Vertragspartner zu entrichten ist.

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, kann aber individuell vereinbart werden.

§ 15 Beendigung des Vertrags

Vorzeitige Abreise berechtigt das Hotel loj zur Verrechnung des vollen Entgelts, inklusiver gebuchter Zusatzleistungen und Mahlzeiten. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer
hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten
Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel loj, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort: 5542 Flachau, Österreich
Rechtswahl: Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
Gerichtsstand: 5600 St. Johann im Pongau, Österreich

§ 18 Nutzung von Internet und Smart-TV

Das Hotel loj stellt seinen Gästen während des Aufenthaltes einen kostenlosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Der Gast verpflichtet sich, diesen Zugang nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für den unrechtmäßigen Download, Upload oder die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Für alle durch den Gast oder durch mitreisende Personen über den Internetzugang des Hotels begangenen Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der jeweilige Gast/Vertragspartner. Das Hotel loj ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung des WLAN entstehen.

Die im Zimmer bereitgestellten Smart-TVs dürfen während des Aufenthaltes mit Streamingdiensten (z. B. Netflix, Amazon Prime, Disney+ etc.) genutzt werden. Der Gast ist verpflichtet, sich nach der Nutzung aus allen persönlichen Accounts abzumelden. Unterlässt der Gast die Abmeldung, und entstehen dadurch Kosten oder Schäden (z. B. weil nachfolgende Gäste auf das Konto zugreifen oder kostenpflichtige Inhalte bestellen), haftet ausschließlich der Gast/Vertragspartner für sämtliche daraus resultierenden Ansprüche und stellt das Hotel loj von jeder Verantwortung frei.

§ 19 Sonstiges

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese AGB keine speziellen Regelungen enthalten.
Der Vertragspartner akzeptiert die AGB des Hotel loj mit Buchungsabschluss.